399,00 €*
Versandfertig in 30 Tagen, Lieferbar in 3-5 Werktagen
Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahren eines Taxameter / Wegstreckenzähler in Kooperation mit der Konformitätsbewertungsstelle 0114 (KBS0114) beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Die Konformitätsbewertung eines erstmalig auf dem deutschen Markt bereitgestellten, d.h. in Verkehr gebrachten Messgerätes ersetzt grundsätzlich die frühere Ersteichung.
Anstelle der zuständigen Eichbehörde bestätigt eine vom Hersteller ausgewählte nationale Konformitätsbewertungsstelle die Richtlinienkonformität eines hergestellten Messgerätes mit einer Konformitätsbescheinigung. Damit unterstützt die Konformitätsbewertungsstelle den Hersteller, seinerseits eine Konformitätserklärung auszustellen.
!! NUR FÜR IM SAARLAND ANSÄSSIGE UNTERNEHMEN !!
Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahren durch die Firma WD:
- Sie vereinbaren einen Termin mit uns und bringen uns Ihr Fahrzeug
- wir bereiten das Fahrzeug für die Vorführung bei der zuständigen KBS vor (Tarif Programmierung / Einstellung der Wegdrehzahlkonstante)
- wir erstellen alle nötigen Unterlagen für die Konformitätsabnahme
- wir verplomben alle nötigen Stellen am Fahrzeug
- wir führen das Fahrzeug bei der zuständigen KBS vor
- wir erstellen Ihnen im Abschluß eine Konformitätserklärung
- Sie holen Ihr Fahrzeug wieder ab.
Bitte beachten Sie das Ihr Fahrzeug über ein Werkseitiges Taxi-Packet verfügen sollte! Bei Fahrzeugen ohne Werkseitig verbautem Taxi-Packet kann in den meisten Fällen kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns oder Ihre zuständige Konformitätsbewertungsstelle.
Der Artikel beinhaltet keinen Einbau des Taxameters oder Wegstreckenzählers! Diesen können Sie separat Anfragen.
Kategorie: | Dienstleistung |
---|
Anmelden