Im deutschen Betriebsfunk gibt es eine wichtige regulatorische Änderung: Bisher unbefristete Frequenzzuteilungen wurden nachträglich befristet. Wenn Du in Deinem Unternehmen, Deiner Organisation oder Deiner Einrichtung Betriebsfunk nutzt, solltest Du Deine bestehende Zuteilung jetzt prüfen.
Die Änderung betrifft den nichtöffentlichen mobilen Landfunk, also den klassischen Betriebsfunk. Hintergrund ist unter anderem die Umstellung des Kanalrasters von 20 kHz auf 12,5 kHz.
Was hat sich geändert?
Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass bislang unbefristete Frequenzzuteilungen ein konkretes Ablaufdatum erhalten. Damit gelten diese Zuteilungen nicht mehr dauerhaft, sondern müssen je nach Frist rechtzeitig verlängert oder neu beantragt werden.
Nach den vorliegenden Informationen sind einzelne Zuteilungen bereits zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Die Mehrheit der betroffenen Zuteilungen läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Wichtig für Dich: Wenn Du bisher von einer unbefristeten Frequenzzuteilung ausgegangen bist, solltest Du nicht automatisch davon ausgehen, dass diese dauerhaft weiter genutzt werden darf. Entscheidend ist das konkrete Ablaufdatum Deiner eigenen Zuteilung.
Warum erfolgt die Umstellung?
Die Befristung steht im Zusammenhang mit der technischen Weiterentwicklung im Betriebsfunk. Die bisherige Kanalbandbreite von 20 kHz wird schrittweise durch das 12,5-kHz-Kanalraster ersetzt.
Durch das schmalere Kanalraster können verfügbare Frequenzen effizienter genutzt und besser koordiniert werden. Für Dich bedeutet das: Bestehende Funkanlagen sollten technisch geprüft werden, damit klar ist, ob sie die aktuellen Anforderungen erfüllen.
Wen betrifft die Änderung?
Betroffen sind Unternehmen, Behörden, Organisationen und Einrichtungen in Deutschland, die Frequenzen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk nutzen. Dazu zählt insbesondere der klassische Betriebsfunk.
Relevant kann die Änderung unter anderem sein für:
Industrie- und Produktionsbetriebe
Logistikunternehmen
Sicherheitsdienste
kommunale Einrichtungen
Veranstalter mit eigenem Funknetz
weitere Organisationen mit eigener Betriebsfunk-Infrastruktur
Was Du jetzt prüfen solltest
Damit es nicht zu Problemen bei der weiteren Nutzung Deiner Betriebsfunk-Frequenzen kommt, solltest Du frühzeitig einige Punkte kontrollieren.
Prüfe Deine Frequenzzuteilung: Kontrolliere, welches Ablaufdatum in Deinen Unterlagen eingetragen ist.
Prüfe Deine Funktechnik: Kläre, ob Deine Geräte und Anlagen das 12,5-kHz-Kanalraster unterstützen.
Plane rechtzeitig: Kümmere Dich frühzeitig um eine Verlängerung oder Neubeantragung, wenn Deine Zuteilung ausläuft.
Wenn eine Frequenzzuteilung nicht rechtzeitig verlängert wird, darf die entsprechende Frequenz nach Ablauf der Zuteilung nicht weiter genutzt werden.
Support / Need Help?
Du bist unsicher, ob Deine Funkgeräte bereits für 12,5 kHz geeignet sind oder welche Schritte bei einer Verlängerung Deiner Frequenzzuteilung notwendig sind?
Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung benötigst, kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir helfen Dir bei der technischen Prüfung Deiner Funktechnik, bei Fragen zur Umstellung und bei der weiteren Frequenzplanung.
Fazit
Die nachträgliche Befristung bisher unbefristeter Betriebsfunk-Frequenzen ist für viele Nutzer ein wichtiger Prüfpunkt. Entscheidend ist, dass Du das Ablaufdatum Deiner eigenen Zuteilung kennst und Deine Funktechnik rechtzeitig auf die Anforderungen des 12,5-kHz-Kanalrasters prüfst.
Wer frühzeitig plant, reduziert das Risiko unnötiger Unterbrechungen und kann die weitere Nutzung des Betriebsfunks sauber vorbereiten.
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