| SonyEricsson Garantiebedingungen |
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Eingeschränkte Garantie, Garantiefristen, Garantieservice in Anspruch nehmen, wichtige Anmerkungen und Haftungsbeschränkungen SonyEricsson hat zum 01.09.2005 die Garantiezeit auf 24 Monate erhöht. Für das Endgerät das nach dem 01.09.2005 gekauft wurde gewährt SonyEricsson 24 Monate Garantie ab dem Verkaufsdatum. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Verkaufsquittung den Gerätetyp, das Verkaufsdatum und die Geräte - IMEI enthält. Diese sind auf verlangen von Sony Ericsson vorzulegen. Für Endgeräte die vor dem 01.09.2005 gekauft wurden gewährt SonyEricsson weiterhin nur 12 Monate ab Verkaufsdatum!! Die aktuellen Garantiebedingungen entnehmen Sie der Sony Ericsson Internetseite oder der jeweiligen Bedienungsanleitung. Zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen dürfen die vom Hersteller verwendeten Hinweise (IMEI - Nr., Garantielabel u.a.m.) weder beschädigt noch verändert werden. Auf Zubehör, wie Akku und Ladegeräte, gewährt Sony Ericsson eine Garantie von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum. Zur Inanspruchnahme der Garantie muß zwingend die Verkaufsquittung vorgelegt werden. Quelle: www.sonyericsson.de |


